KLANGRAUM Gesangsstudio und Kulturtreff
AGB
1. Allgemeines:
Die Aufgabe des Gesangsstudios besteht darin, Nachwuchs für das Laien- und Liebhabermusizieren heranzubilden, Begabungen frühzeitig zu erkennen und zu fördern sowie begabte SchülerInnen auf ein Studium musikbezogener Berufe vorzubereiten sowie fortgeschrittene SchülerInnen zu fördern. Ziel der musischen und pädagogischen Arbeit ist es, für Interessenten aller Altersgruppen neben der vokalen Ausbildung ein umfassendes Verständnis für Musik, Tanz und Kunst zu wecken.
2. Geltungsbereich:
Diese allgemeinen Geschäftsbedingungen, nachfolgend AGB genannt, gelten für die vertraglichen Beziehungen zwischen des Gesangsstudios Bingen am Rhein, vertreten durch Claudia Zierer, und dem SchülerIn/TeilnehmerIn bzw. seinem gesetzlichen Vertreter.
3. Rechtsverhältnis: Die Rechtsbeziehungen zwischen des Gesangsstudios und dem Schüler sind privatrechtlicher Natur. Jede Änderung oder Ergänzung des Unterrichtsvertrages muss schriftlich erfolgen. Sollte eine Bestimmung des Unterrichtsvertrages oder dieser AGB ungültig sein, so bleibt die Wirksamkeit des Vertrages und aller anderen Bestimmungen der AGB hiervon unberührt.
4. Unterrichtszeiten
Die gesetzlichen sowie von den Schulämtern jährlich festgelegten drei bis vier beweglichen Feiertage und die Ferien für allgemeinbildende Schulen im Bundesland Rheinland-Pfalz sind unterrichtsfreie Zeit. Ein Anspruch des Schülers auf Unterricht in diesen Zeiten besteht nicht. Unabhängig davon laufen die regelmäßigen Monatszahlungen immer durchgehend weiter. Bezahlt und daher mindestens zugesichert werden also bei wöchentlich vereinbartem Unterricht 36 (sechsunddreißig) Unterrichtseinheiten pro Jahr. In diesem Rahmen können bei abweichenden Ferienzeiten internationaler/privater Schulen, anderweitig geplanten Urlaubszeiten etc. die unterrichtsfreien Zeiten in individueller Absprache auch verschoben werden.
5. Unterrichtsausfall
Vereinbarte Unterrichtsstunden, die von Schülerseite nicht früher als 5 Stunden vor dem Termin abgesagt werden, gelten grundsätzlich als gehalten. Der Schüler verpflichtet sich, dem Unterricht fernzubleiben, wenn er so krank ist, dass für die Lehrkraft eine unmittelbare Ansteckungsgefahr besteht. Kann ein Unterrichtstermin durch die Lehrkraft nicht wahrgenommen werden, so wird der Unterricht vorgegeben bzw. nachgeholt oder der anteilige Unterrichtsbeitrag entsprechend dieser Vereinbarung rückvergütet.
6. Kontinuität der Teilnahme
Wichtige Voraussetzung für den Lernfortschritt sind bei Kindern sowie Erwachsenen regelmäßiges Üben und regelmäßige Wahrnehmung der Unterrichtstermine. Bei längerer Krankheit bzw. Krankenhausaufenthalt, geplanten Schulfreizeiten, Kuren, Urlaubsreisen oder sonstiger längerer Abwesenheit vom Unterricht ist die Lehrkraft so früh wie möglich/vorher zu informieren.
7. Zahlungsmodalitäten
Zahlung per Dauerauftrag/Überweisung oder bar
Der monatliche Betrag wird im Voraus beglichen und ist spätestens bis zum 5. eines Monats auf das im Vertrag stehende Konto per Dauerüberweisung zu überweisen.
Bei Einzelstundenbuchung ist das Entgelt im Voraus zu begleichen oder für die Einzelstunde mitzubringen.
Die Entgeltpflicht eines Schülers wird während der Vertragszeit nicht dadurch berührt, dass dieser den Unterricht nicht oder verspätet antritt oder dass er dem Unterricht, aus welchen Gründen auch immer, fernbleibt.
Bei Zahlungsverzug und erfolgloser Mahnung wird der Entgeltanspruch gerichtlich durchgesetzt. Für alle Fristen gilt der Tag des Zahlungseingangs. Für die Dauer des Zahlungsverzugs wird der Schüler vom Unterricht ausgeschlossen. Nach dem erfolgten vollständigen Ausgleich der überfälligen Forderungen ist eine Wiederaufnahme des Unterrichtes frühestens nach Ablauf von 12 weiteren Monaten möglich. Ein Anspruch auf Wiederaufnahme des Unterrichtes besteht nicht.
8. Haftung
Das Gesangsstudio haftet nicht für Schäden bzw. für den Verlust von privatem Eigentum der SchülerInnen. Beim Schulbesuch im Gesangsstudio handelt es sich um eine außerschulische Betätigung an einer Ergänzungsschule. Diese unterliegt nicht dem gesetzlichen Unfalldeckungsschutz. Für Personenschäden während des Unterrichtes, sowie auf dem Hin- und Rückweg zum Unterricht haftet die Musikschule nicht. Schüler haften für infolge ihres Verhaltens der Musikschule schuldhaft zugefügte Schäden.
9. Unterrichtsort
Der Unterricht findet im Gesangsstudio, Ortsstrasse 3, 55411 Bingen am Rhein statt.
10. Beendigung der Unterrichtsvereinbarung/ Kündigung
Die Unterrichtsvereinbarung kann von jeder Seite unter Einhaltung einer Frist von drei Wochen zum Monatsende schriftlich (Formloses Schreiben oder E-Mail) gekündigt werden.
Der Unterrichtsvertrag kann beiderseitig aufgelöst werden, wenn keine Einigung über die Fortsetzung des Unterrichtsverhältnisses erzielt werden kann.
11. Datenschutz
Die bei der Anmeldung erhobenen Daten der Schüler werden unter den Voraussetzungen des rheinland-pfälzischen Datenschutzgesetzes elektronisch gespeichert und weiterverarbeitet. Die Verarbeitung erfolgt ausschließlich für Verwaltungs- und Abrechnungszwecke des Gesangsstudios gemäß den Regelungen des rheinland-pfälzischen Datenschutzgesetzes. Eine Übermittlung der Daten an Dritte erfolgt nicht. Durch ihre Anmeldung erklären die SchülerIn bzw. ihr gesetzliche/r VertreterIn das Einverständnis zu dieser Verarbeitung ihrer persönlichen Daten.
Nach Beendigung des Vertragsverhältnisses werden die erhobenen Daten unter den Voraussetzungen des § 20 Sächs. Datenschutzgesetz gelöscht.
Die Widerrufsbelehrung habe ich gelesen und erkenne sie hiermit ausdrücklich an.